Abfallgebührensatzung: Ergänzung “KMF”

Abfallgebührensatzung der EMiL AöR: Ergänzung “KMF”

Die Entsorgungswirtschaft Minden-Lübbecke AöR (kurz: EMiL) informiert über einen satzungsrelevanten Beschluss ihres Verwaltungsrates aus der Sitzung vom 02. Juli 2026:

Gebührenanreiz für “verpresste” mineralische Dämmmaterialien

Mineralische Dämmmaterialien (wie Glas- und Steinwolle) weisen aufgrund ihrer Materialstruktur im losen Zustand ein hohes spezifisches Volumen bei geringem Eigengewicht auf. Die Ablagerung in loser Form beansprucht unverhältnismäßig viel des knappen Deponieraums. Durch eine Verpressung der mineralischen Dämmmaterialien direkt an der Anfallstelle kann das Volumen zur Ablagerung deutlich reduziert werden. Dies schont vorhandene Deponiekapazitäten und sichert die langfristige Entsorgungssicherheit im Kreis Minden-Lübbecke.

Um für Abfallerzeuger und Kunden einen wirtschaftlichen Anreiz zu schaffen, die Vorarbeit des Verpressens zu leisten, wird ein entsprechender Gebührenvorteil in der Abfallgebührensatzung der EMiL AöR verankert. Eine Win-Win-Situation sowohl für Anlieferer durch verringerte Logistik- und Entsorgungskosten als auch für die EMiL AöR durch eine optimierte Ausnutzung des wertvollen Deponieraums. Die Gebühr für „unverpresste“ KMF bleibt unverändert.

Tarifgruppen D1 und D2 Stand 02.07.2026

Die Gebührensatzung finden Sie in unserem Downloadbereich in der Kategorie “Satzungen u.a.”