Gern veröffentlichen wir den nachfolgende Pressetext des Waldblatt des Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen zur Information für Sie.
Text-und Bildmaterial: Copyright Landesbetrieb Wald und Holz 
Grünschnitt und Müllablagerungen im Wald
29.04.2026 Waldblatt
Illegale Müllablagerungen in den Wäldern in Ostwestfalen-Lippe stellen eine zunehmende Belastung für Umwelt, Tiere und Pflanzen dar. Neben Sperrmüll, Bauschutt und Hausabfällen werden immer häufiger auch Grün- und Rasenschnitt, Laub, Äste oder Gartenpflanzen – unerlaubt im Wald entsorgt. Was viele Mitbürgerinnen und Mitbürger als „natürlich“ oder harmlos betrachten, kann erhebliche ökologische Schäden verursachen.
Schadstoffe und Nährstoffungleichgewicht
Grünschnitt enthält häufig Rückstände von Düngemitteln, Pestiziden oder Herbiziden aus privaten Gärten. Diese Stoffe gelangen in den Waldboden und können dort das empfindliche ökologische Gleichgewicht stören.
Dazu kommt, dass dicke Schichten Gartenabfall, wie beispielsweise Grasschnitt, die natürliche Zersetzungsaktivität der Bodenorganismen hemmen, da diese schlecht mit Sauerstoff versorgt werden. Es kommt zu Fäulnis, verlangsamter Zersetzung und infolgedessen zum weiteren Anwachsen der Bodenauflage. Da der Zugang zum Mineralboden unter der Streuauflage entscheidend für das Wurzelwachstum und damit das Gedeihen der Pflanzen ist, kommt es in der Folge zum Verlust bestimmter Arten oder zumindest zu verminderter Vitalität.

Einschleppung invasiver Arten
Ein besonders gravierendes Problem ist die Einschleppung nicht heimischer Pflanzenarten, sogenannter Neophyten, über Gartenabfälle. Samen oder Wurzelreste können im Wald austreiben und sich unkontrolliert verbreiten. Arten wie das Indische Springkraut oder der Riesen-Bärenklau verdrängen heimische Pflanzen, reduzieren die Biodiversität und verändern ganze Lebensräume. Die Bekämpfung solcher invasiven Arten ist aufwendig und kostenintensiv – und oft über Jahre notwendig.
Langfristige Auswirkungen auf das Ökosystem
Wälder sind komplexe, fein abgestimmte Ökosysteme. Jede Einbringung von Stoffen – ob Müll oder organische Gartenabfälle – greift in dessen natürliche Kreisläufe ein.
Die Zersetzung vieler Abfälle dauert Jahrzehnte bis Jahrhunderte. Während dieser Zeit werden kontinuierlich Schadstoffe freigesetzt. Plastik beispielsweise kann mehrere hundert Jahre im Boden verbleiben und gelangt als Mikroplastik auch in den Nahrungskreislauf und belastet so auch direkt den Menschen. Tiere verfangen sich in Plastikfolien oder Drahtresten, verletzen sich an Glasscherben oder verschlucken Kunststoffteile, die zu inneren Verletzungen oder Verhungern führen können. Zudem ist die ökologische Regeneration betroffener Flächen langwierig und häufig nur eingeschränkt möglich.
Schadstoffe aus Sperrmüll gefährden das Grundwasser während Grünschnitt das Nährstoffgleichgewicht verschiebt und die Artenvielfalt beeinträchtigt.

Aufräumen illegaler Abfälle belastet die Steuerzahlenden
Die illegale Entsorgung von Abfällen, auch Grünschnitt und Gartenabfälle im Wald stellt gemäß Landesforstgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar. Laut Bußgeldkatalog Umwelt, kann ein Verstoß mit einem Bußgeld von 30 Euro bis zu 25.000 Euro (in besonders schweren Fällen, wenn eine massive Belastung mit Schadstoffen entstanden ist), geahndet werden.
Werden die Verursacher ermittelt, müssen diese den Abfall wieder aus dem Wald entfernen und ein Bußgeld zahlen. Können die Verursacher nicht ermittelt werden, lässt die Forstbehörde den Müll einsammeln. Die fachgerechte Entsorgung des Abfalls übernehmen die zuständigen Kommunen. Diese Kosten tragen dann die Bürgerinnen und Bürger.
„Grünschnitt im Wald ist keine umweltfreundliche Entsorgung, sondern eine Ordnungswidrigkeit mit erheblichen ökologischen Folgen“, betont Holger-Karsten Raguse, Leiter des Regionalforstamtes Ostwestfalen-Lippe. „Auch organische Abfälle gehören ausschließlich in die Biotonne oder zu den vorgesehenen Sammelstellen.“
Das Regionalforstamt Ostwestfalen-Lippe appelliert daher eindringlich an die Bevölkerung, sämtliche Abfälle – ob Sperrmüll, Elektroschrott oder Gartenabfälle – ordnungsgemäß und über die kommunalen Entsorgungswege zu entsorgen. Hinweise auf illegale Ablagerungen können bei den zuständigen Ordnungs- oder Umweltämtern bzw. beim Regionalforstamt gemeldet werden. Nur gemeinsam lassen sich die heimischen Wälder langfristig schützen und als wertvolle Lebens- und Erholungsräume erhalten.






